Beförderungsbestimmungen

Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen sollten, bevor Sie sich zu einem Rundflug entschließen.

  1. Die Möglichkeit, den erworbenen Rundfluggutschein in Bargeld umzutauschen ist ausgeschlossen.
     
  2. Der Rundflug ist stark wetterabhängig. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin. Eine Verbindlichkeit auf Durchführung besteht nicht. Gründe können wetterbedingt oder technischer Art sein. Über die Durchführung des Rundfluges entscheidet der Pilot. Kann dieser aus vorgenannten Gründen nicht stattfinden, wird ein neuer Termin festgelegt. Etwaige Anfahrtskosten werden nicht erstattet.
     
  3. Versichert ist die zu befördernde Person im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Passagierhaftpflichtversicherung. Für mitgeführte Gegenstände wie beispielsweise Fotoapparate, Kameras, Kleidung und Brillen wird keine Haftung übernommen.
     
  4. Den Anweisungen des Piloten ist unbedingt Folge zu leisten. Für die sichere Durchführung des Rundfluges ist das Befolgen von Anweisungen durch den Piloten unabdingbar. Das Angurten und Abgurten des Passagiers erfolgt nur durch den Piloten! Ein erhebliches Gefahrenpotential geht von der Luftschraube aus. Genügend Abstand und kein Aufenthalt im Gefahrenbereich tragen wesentlich zu Ihrer Gesundheit bei.
     
  5. Beschädigungen von Gegenständen und Verletzungen sind sofort dem Piloten mitzuteilen.
     
  6. Betreten der Roll- und Flugflächen sind nur mit Erlaubnis des Piloten und der Flugleitung zulässig.
     
  7. Personen mit Herz-, Kreislauferkrankungen oder sonstigen Gesundheitsrisiken müssen vor Flugantritt ihren Arzt über die Absicht unterrichten und sich eine Genehmigung erteilen lassen.
     
  8. Besteht der Verdacht auf Alkoholgenuss, starkes Übergewicht oder auf eine starke Erkrankung, kann der Rundflug vom Piloten ohne Ersatzansprüche verweigert werden.
     
  9. Personen über 115kg sind vom Rundflug ausgeschlossen.
     
  10. Rundflüge mit Kindern sind grundsätzlich erst ab einem Alter von 10 Jahren möglich. Bis zu einem Alter von 18 Jahren ist die Begleitung in Form eines Erwachsenen, der die Erlaubnis zu einem Rundflug erteilt, vonnöten.